EEG 2014 – Informationen über das neue EEG 2014

Diese Seite informiert in wenigen Wochen über die Bestimmungen des neuen EEG 2014.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft oder Biomasse und Biogas.
Diese Informationsplattform des BHKW-Infozentrums wird über Technologien im EEG-Bereich, über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG 2014, die EEG-Fördersätze sowie die Bestimmungen in Bezug auf die EEG-Umlage auf Eigenversorgung und das Einspeisemanagement informieren.

Derzeit befindet sich das EEG 2014 noch in der parlamentarischen Beratung. Am 26./27. Juni 2014 wird das EEG 2014  in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen und soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Wichtige Änderungen des EEG 2014

Zu den wichtigsten Änderungen des EEG 2014 zählt sicherlich die Abkehr von einer festen Einspeisevergütung hin zur Pflicht zu einer Direktvermarktung des Stroms aus EEG-Anlagen. Weiterhin sollen neue Stromerzeugungsanlagen (KWK-Anlagen, PV-Anlagen, etc.) aus dem sogenannten Eigenstromprivileg fallen und zukünftig unter eine (verminderte) EEG-Umlagepflicht für selbst genutzten Strom fallen.

aktualisiert am: 19.02.2015